Die DiAGen in Bayern

 

Alle Mitarbeitervertretungen einer Diözese schließen sich zu einer diözesanen Arbeitsgemeinschaft (DiAG) zusammen.

 

Dabei bilden die Mitarbeitervertretungen der verfassten Kirche
(Ordinariat, Kirchenstiftungen, Schulen ...) die DiAG A und die
Mitarbeitervertretungen der karitativen Einrichtungen die DiAG
B. Die Arbeitsgemeinschaften wählen einen Vorstand, der die
Geschäfte der DiAG führt.

 

Ausnahmen:
In den Diözesen Augsburg und Würzburg gibt es auch noch eine DiAG C.
In der Diözese Bamberg bilden alle Mitarbeitervertretungen eine
gemeinsame DiAG.

Die Aufgaben der DiAG gemäß § 25 MAVO Abs. 2

 

Zweck der Arbeitgemeinschaft ist
1. gegenseitige Information und Erfahrungsaustausch mit den jeweils vertretenen Mitarbeitervertretungen in Angelegenheiten des Mitarbeitervertretungsrechts,
2. Beratung der jeweils vertretenen Mitarbeitervertretungen in Angelegenheiten des Mitarbeitervertretungsrechts,
3. Beratung der jeweils vertretenen Mitarbeitervertretungen im Falle des § 38 Abs. 2,
4. Förderung der Anwendung der Mitarbeitervertretungsordnung,
5. Erarbeitung von Vorschlägen zur Fortentwicklung der Mitarbeitervertretungsordnung,
6. Abgabe von Stellungnahmen zu Vorhaben der Bayer. Regional-KODA bzw. der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes jeweils nach Aufforderung durch den Vorsitzenden der Kommission.

Die DiAG unterstützt Euch in allen Fragen des Mitarbeiterver-tretungsrechts durch:


· telefonische Beratung
· Beratung vor Ort im DiAG - Büro oder in Eurer Einrichtung
· Durchführung von Informations- und Erfahrungsaustauschtreffen
· Rundbriefe mit aktuellen Informationen zur Mitarbeitervertretungs-tätigkeit
· Beratung bei Anträgen an die Einigungsstelle oder das Kirchliche
Arbeitsgericht

 

Diese Informationen sowie wie Ihr Eure DiAG erreichen könnt, findet Ihr in diesem Flyer.

 

 

Flyer der DiAGen in Bayern
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Flyer DiAGen Bayern DIN A5 Stand2021_12.
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Mitarbeiter-vertretungs- ordnung für die Diözese Augsburg (MAVO)
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Stand 1. Mai 2018
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Mitarbeitervertretungsordnung_-_Stand_01
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Novellierung
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1.4.2020
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Novellierung der Mitarbeitervertretungso
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