In der für angestellte Lehrkräfte an kirchlichen Schulen geltenden Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zur Mehrarbeit im Schulbereich heißt es:
"Schwerbehinderte Menschen werden auf ihr Verlangen von Mehrarbeit freigestellt."
Die betroffenen Lehrkräfte müssen deshalb diesen Wunsch der Schulleitung gegenüber zum Ausdruck bringen, um von Mehrarbeit befreit zu werden.