Die Mitarbeitervertretungen der Schulen des Schulwerks der Diözese Augsburg bilden die Diözesane Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen - Bereich C der Diözese Augsburg.
Jede Mitarbeitervertretung entsendet aus ihrer Mitte eine Vertreterin oder einen Vertreter in die Mitgliederversammlung, die mindestens einmal jährlich stattfindet.
Die Mitgliederversammlung wählt die drei Mitglieder des Vorstands,
Sie nimmt den Tätigkeitsbericht des Vorstands entgegen, berät und beschließt über die in § 25 Abs. 2 MAVO festgelegten Aufgaben der Diözesanen Arbeitsgemeinschaften der Mitarbeitervertretungen.
Die Einzelheiten sind in den Sonderbestimmungen zu § 25 Abs.1 bis Abs.4a MAVO geregelt.