Geschäftsordnung des Vorstandes

1) Entgegennahme von Erklärungen

 Die Entgegennahme von Erklärungen durch ein       Vorstandsmitglied ist unverzüglich dem gesamten Vorstand anzuzeigen und weiterzugeben. Erst nach Erhalt durch alle Mitglieder gilt die Erklärung als eingegangen; der Eingang ist zu bestätigen. Dies ist jeweils, soweit vertretbar, telefonisch, per e-mail oder per Post möglich.

2) Abgabe von Erklärungen

 Erklärungen des Vorstandes dürfen nur (durch den Vorsitzenden ausschließlich im Auftrag des Vorstandes) nach erfolgter Abstimmung durch den Vorstand abgegeben werden. Zu unterzeichnen ist mit "i. A.". Dies gilt insbesondere für Schreiben an Mitglieder  der Geschäftsstelle des Schulwerks bzw. an dessen Vorstand.
  Somit ist gewährleistet, dass der gesamte Vorstand immer den gleichen Informationsstand hat; das Verfahren dient dem Schutz der Vorstandsmitglieder.
 

3) Anfragen

 Anfragen an ein Vorstandsmitglied, die nicht ausdrücklich als persönlich gekennzeichnet sind sowie die damit verbundenen Antworten werden an alle Vorstandsmitglieder weitergeleitet. Die Anfragen werden durch den Vorstand selbstverständlich vertraulich behandelt

4) Sonstige Schreiben

  Sonstige Schreiben sind namentlich zu unterzeichnen.

5) Beschlüsse im Umlaufverfahren

 Bei Einstimmigkeit sind Beschlüsse im Umlaufverfahren möglich. Ansonsten gilt das Mehrheitsverhältnis nach erfolgter Diskussion in Vorstandssitzungen. 

Mitarbeiter-vertretungs- ordnung für die Diözese Augsburg (MAVO)
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Stand 1. Mai 2018
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Mitarbeitervertretungsordnung_-_Stand_01
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Novellierung
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1.4.2020
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Novellierung der Mitarbeitervertretungso
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