1) Entgegennahme von Erklärungen
Die Entgegennahme von Erklärungen durch ein Vorstandsmitglied ist unverzüglich dem gesamten Vorstand anzuzeigen und weiterzugeben. Erst nach Erhalt durch alle Mitglieder gilt die Erklärung als eingegangen; der Eingang ist zu bestätigen. Dies ist jeweils, soweit vertretbar, telefonisch, per e-mail oder per Post möglich.
2) Abgabe von Erklärungen
Erklärungen des Vorstandes dürfen nur (durch den Vorsitzenden ausschließlich im Auftrag des Vorstandes) nach erfolgter Abstimmung durch den Vorstand
abgegeben werden. Zu unterzeichnen ist mit "i. A.". Dies gilt insbesondere für Schreiben an Mitglieder der Geschäftsstelle des Schulwerks bzw. an dessen Vorstand.
Somit ist gewährleistet, dass der gesamte Vorstand immer den gleichen Informationsstand hat; das Verfahren dient dem Schutz der Vorstandsmitglieder.
3) Anfragen
Anfragen an ein Vorstandsmitglied, die nicht ausdrücklich als persönlich gekennzeichnet sind sowie die damit verbundenen Antworten werden an alle Vorstandsmitglieder weitergeleitet. Die Anfragen werden durch den Vorstand selbstverständlich vertraulich behandelt
4) Sonstige Schreiben
Sonstige Schreiben sind namentlich zu unterzeichnen.
5) Beschlüsse im Umlaufverfahren
Bei Einstimmigkeit sind Beschlüsse im Umlaufverfahren möglich. Ansonsten gilt das Mehrheitsverhältnis nach erfolgter Diskussion in Vorstandssitzungen.