Zeitanteilige Vergütung/Besoldung

Bei der zeitanteiligen Besoldung/Vergütung erhält die Lehrkraft - vereinfacht ausgedrückt - für jede Mehrarbeitstunde den Betrag, den die Lehrkraft auch für eine reguläre Unterrichtsstunde erhält.

 

Dieser Betrag berechnet sich ungefähr durch die Formel:

 

Monatsbrutto : ( Unterrichtsstunden laut Deputat ) : 4,348

 

( Bei Personen, deren Ehepartner auch im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, darf der Verheiratetenbestandteil des Orts- bzw. Familienzuschlages nur einmal ausgezahlt werden. Daher fällt bei der Mehrarbeitsberechnung dieser Verheiratetenbestandteil heraus.)

 

Über die genauen Regelungen geben die auszahlenden Stellen Auskunft.

 

 

Mitarbeiter-vertretungs- ordnung für die Diözese Augsburg (MAVO)
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Stand 1. Mai 2018
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Mitarbeitervertretungsordnung_-_Stand_01
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Novellierung
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1.4.2020
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Novellierung der Mitarbeitervertretungso
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