Klärung der Begriffe Mehrarbeit und Freizeitausgleich

( Das Folgende ist lediglich eine von vielen möglichen Interpretationen dieser Begriffe der Mehrarbeitsverordnung, ohne Anspruch auf Vollständigkeit und/oder juristische Korrektheit. )

    Bei der Mehrarbeitsvergütung wird der Mehrarbeit der sogenannte Freizeitausgleich gegenübergestellt:

 

1. Mehrarbeit ist eine angeordnete, über das Deputat 

    hinausgehende, zusätzliche Unterrichtsverpflichtung.

 

Beispiele:

- Vertretungsstunden oder angeordneter Hausunterricht

- Teilnahme von Teilzeitlehrkräften an Klassenfahrten

 

   Keine Mehrarbeit ist deshalb beispielsweise:

 

- Beaufsichtung eine Klasse zur Stillbeschäftigung

- Teilnahme an schulischen und außerschulischen Veranstaltungen,            die kein Unterricht sind ( z.B. Theaterbesuch, Begleitung von  

   Klassen zu Gottesdiensten )

- Teilnahme an dienstlichen Veranstaltungen, wie z.B.

   Lehrerkonferenzen

 

2. Freizeitausgleich ist der Unterrichtsausfall, den die

    Lehrkraft im Rahmen ihrer  Unterrichtspflicht zu erteilen

    hätte und nicht nachgeholt hat, sowie in den Zeiten nach

    dem Ende der Abschlussprüfungen (, also nach der 

    allerletzten (mündlichen) Prüfung ).

 

Beispiele für Unterrichtsausfall:

- Die Klasse ist wegen einer Klassenfahrt nicht an der Schule.

- Die Klasse schreibt in der Unterrichtsstunde der Lehrkraft  in 

  einem anderen Fach Schulaufgabe.

 

Kein Unterrichtsausfall sind beispielsweise:

 

- Schulferien

- Sonderurlaub

- Dienst- und Arbeitsbefreiungen

- Unterrichtsausfall wegen Konferenzen

- Zeiten eines Arbeitsausfalles, die vom Dienstherrn allgemeine 

   genehmigt werden, wie "Hitzefrei"

 

 

Stand: März 2013

 

 

Mitarbeiter-vertretungs- ordnung für die Diözese Augsburg (MAVO)
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Stand 1. Mai 2018
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Mitarbeitervertretungsordnung_-_Stand_01
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Novellierung
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1.4.2020
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Novellierung der Mitarbeitervertretungso
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