Zeitanteilige Vergütung/Besoldung

Bei der zeitanteiligen Besoldung/Vergütung erhält die Lehrkraft - vereinfacht ausgedrückt - für jede Mehrarbeitstunde den Betrag, den die Lehrkraft auch für eine reguläre Unterrichtsstunde erhält.

 

Dieser Betrag berechnet sich ungefähr durch die Formel:

 

Monatsbrutto : ( Unterrichtsstunden laut Deputat ) : 4,348

 

( Bei Personen, deren Ehepartner auch im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, darf der Verheiratetenbestandteil des Orts- bzw. Familienzuschlages nur einmal ausgezahlt werden. Daher fällt bei der Mehrarbeitsberechnung dieser Verheiratetenbestandteil heraus.)

 

Über die genauen Regelungen geben die auszahlenden Stellen Auskunft.

 

 

PowerPoint zum Festvortrag von Prof. Dr. Jacob Joussen
vom 02.04.2025
Vortrag Augsburg 2.4.2025_ENDG.pdf
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Mitarbeiter-vertretungs- ordnung für die Diözese Augsburg (MAVO)
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Stand 1. Mai 2018
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Mitarbeitervertretungsordnung_-_Stand_01
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Novellierung
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1.4.2020
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Novellierung der Mitarbeitervertretungso
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