Begriffsbestimmungen

Behinderung, Schwerbehinderung, Gleichstellung

 

Behinderung:

 

„(1) Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. Eine Beeinträchtigung nach Satz 1 liegt vor, wenn der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Menschen sind von Behinderung bedroht, wenn eine Beeinträchtigung nach Satz 1 zu erwarten ist.“

Quelle:

§ 2 Abs. 1 SGB IX, Sozialgesetzbuch (SGB IX), Neuntes Buch, Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Stand: Zuletzt geändert durch Art. 37 G v. 12.12.2019 I 2652.

 

 

Schwerbehinderung:

 

„(2) Menschen sind im Sinne des Teils 3 schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt und sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 156 rechtmäßig im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches haben.“

Quelle:

§ 2 Abs. 2 SGB IX, Sozialgesetzbuch (SGB IX), Neuntes Buch, Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Stand: Zuletzt geändert durch Art. 37 G v. 12.12.2019 I 2652.

 

 

Gleichstellung:

 

„(3) Schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden sollen Menschen mit Behinderungen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber wenigstens 30, bei denen die übrigen Voraussetzungen des Absatzes 2 vorliegen, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz im Sinne des § 156 nicht erlangen oder nicht behalten können (gleichgestellte behinderte Menschen).“

Quelle:

§ 2 Abs. 3 SGB IX, Sozialgesetzbuch (SGB IX), Neuntes Buch, Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Stand: Zuletzt geändert durch Art. 37 G v. 12.12.2019 I 2652.

 

Arthur Langlois

Vertrauensperson der Schwerbehinderten des Schulwerks der Diözese Augsburg             – Bereich Nord –

 

Waltraud Breit

Vertrauensperson der Schwerbehinderten des Schulwerks der Diözese Augsburg             – Bereich Süd –

 

 

 

Mitarbeiter-vertretungs- ordnung für die Diözese Augsburg (MAVO)
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Stand 1. Mai 2018
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Mitarbeitervertretungsordnung_-_Stand_01
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Novellierung
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1.4.2020
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Novellierung der Mitarbeitervertretungso
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