Keine Pflicht zu Mehrarbeit bei Schwerbehinderung

 

In der für angestellte Lehrkräfte an kirchlichen Schulen geltenden Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zur Mehrarbeit im Schulbereich heißt es: 

 

"Schwerbehinderte Menschen werden auf ihr Verlangen von Mehrarbeit freigestellt."  

 

Die betroffenen Lehrkräfte müssen deshalb diesen Wunsch der Schulleitung gegenüber zum Ausdruck bringen, um von  Mehrarbeit befreit zu werden. 

 

Mitarbeiter-vertretungs- ordnung für die Diözese Augsburg (MAVO)
-
Stand 1. Mai 2018
-
Mitarbeitervertretungsordnung_-_Stand_01
Adobe Acrobat Dokument 255.9 KB
Novellierung
-
1.4.2020
-
Novellierung der Mitarbeitervertretungso
Adobe Acrobat Dokument 461.1 KB