Teilzeitkräfte auf Klassenfahrt

 

Angestellte Teilzeitkräfte auf Klassenfahrt haben Anspruch auf Mehrarbeitsvergütung:

 

Bundesarbeitsgericht: Urteil verkündet am 25.05.2005 Aktenzeichen: 5 AZR 566/04
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"Leistet der teilzeitbeschäftigte Lehrer anlässlich einer ganztägigen Klassenfahrt Arbeit wie eine Vollzeitkraft, steht ihm ein Anspruch auf entsprechende Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung der Vergütung oder auf zusätzliche anteilige Vergütung zu."
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BAG_5AZR566_04verkündet am25.5.2005.pdf
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Beispiel:

 

Eine angestellte Lehrkraft hat ein Teilzeitdeputat von 13/24. Sie nimmt an einer  Klassenfahrt teil, die eine Woche dauert.  Diese Lehrkraft kann 11 Stunden als Mehrarbeit geltend machen.

 

   Entsprechendes gilt auch für kürzere Klassenfahrten.

 

(Vgl. dazu: KMSII.6-5 P4004.4-6b.98387 vom 20.08.2013 )

 

 

 

Mitarbeiter-vertretungs- ordnung für die Diözese Augsburg (MAVO)
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Stand 1. Mai 2018
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Mitarbeitervertretungsordnung_-_Stand_01
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Novellierung
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1.4.2020
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Novellierung der Mitarbeitervertretungso
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