Die 100-Minutenregelung

 

Im Schulbereich gibt es die sogenannte 100-Minutenregelung. Danach kann Lehrkräften, die neben dem Unterricht eine Aufgabe übernehmen für 100 Minuten eine Unterrichtssstunde (sog. Anrechnungsstunde) vergütet werden.

Hier stellt sich die Frage, welcher konkrete Zeitumfang auf das ganze Schuljahr gesehen bei Gewährung einer Anrechnungsstunde erwartet werden kann. 

Zur Diskussion folgende Modellrechnung:

Für das Schuljahr 2013/2014 gilt für eine 45 Jahre alten Angestellte in Mindelheim:

 

Sie hat vom 1.8.13 bis 31.7.14 bei einer Fünftagwoche 248 Arbeitstage und einen Urlaubsanspruch von 29 Tagen.

Dies ergibt dann 219:5 = 43,8 Arbeitswochen und somit mit der 100-Minutenregelung: 4380 min = 73 h.

 

Eine Anrechnungsstunde entspricht also 73 Stunden Arbeit für das ganze Schuljahr, von September bis Juli eine Monatsarbeitszeit von knapp 7 Stunden.

 

(Für einen 56-jhr. Augsburger ergibt diese Berechnung 72,3 Stunden).

 

Mitarbeiter-vertretungs- ordnung für die Diözese Augsburg (MAVO)
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Stand 1. Mai 2018
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Mitarbeitervertretungsordnung_-_Stand_01
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Novellierung
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1.4.2020
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Novellierung der Mitarbeitervertretungso
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