Unterrichtspflichtzeit und Unterrichtsermäßigung

Übersicht über die Unterrichtspflichtzeit ab August 2012

(   Stand August 2020 )

Grund- und Mittelschulen

Grundschullehrkräfte: 28 Unterrichtsstunden

Mittelschullehrkräfte: 27 Unterrichtsstunden

Fachlehrkräfte: 29 Unterrichtsstunden

Berufliche Schulen 

(Höherer Dienst an beruflichen Schulen und Befähigung für das Lehramt an Realschulen )

Unterricht ausschließlich in wissenschaftlichen Fächern: 24 Unterrichtsstunden

Unterricht sowohl in wissenschaftlichen Fächern als auch in Musik, Kunst oder Sport je nach Anteil der wissenschaftlichen Fächer von

bis zu vier Stunden: 27 Unterrichtsstunden

fünf bis 12 Stunden: 26 Unterrichtsstunden

13 bis 20 Stunden: 25 Unterrichtsstunden

ab 21 Stunden: 24 Unterrichtsstunden

Realschulen

Unterricht ausschließlich in wissenschaftlichen Fächern: 24 Unterrichtsstunden

Unterricht ausschließlich in Sport und/oder musischen oder praktischen Fächern

(Musik, Kunst, Werken, Technisches Zeichnen, Textiles Gestalten, Haushalt und

Ernährung, Kurzschrift, Maschinenschreiben, Textverarbeitung): 28 Unterrichtsstunden

Kombinationen aus beiden je nach Anteil der wissenschaftlichen Fächer von

bis zu drei Stunden: 28 Unterrichtsstunden

vier bis neun Stunden: 27 Unterrichtsstunden

zehn bis 15 Stunden: 26 Unterrichtsstunden

16 bis 21 Stunden: 25 Unterrichtsstunden

mehr als 21 Stunden: 24 Unterrichtsstunden

Gymnasien

Unterricht ausschließlich in wissenschaftlichen Fächern: 23 Unterrichtsstunden

Unterricht ausschließlich in Musik, Kunst, Sport: 27 Unterrichtsstunden

In der Oberstufe werden Kunst, Musik, Sport wie wissenschaftliche Fächer behandelt.

Kombinationen aus beiden je nach Anteil der wissenschaftlichen Fächer von

bis zu drei Stunden: 27 Unterrichtsstunden

vier bis neun Stunden: 26 Unterrichtsstunden

zehn bis 15 Stunden: 25 Unterrichtsstunden

16 bis 21 Stunden: 24 Unterrichtsstunden

ab 22 Stunden: 23 Unterrichtsstunden


Altersermäßigung

Lehrkräfte, die in der Zeit vom 1. August bis 31. Januar eines Jahres das 58. Lebensjahr vollenden, erhalten von Beginn des laufenden Schuljahres an eine Altersermäßigung von einer Unterrichtsstunde,

bei Vollendung des 60. Lebensjahres von zwei Unterrichtsstunden

und bei Vollendung des 62. Lebensjahres von drei Unterrichtsstunden.

Bei Vollendung des maßgebenden Lebensjahres vom 1. Februar bis 31. Juli wird die Ermäßigung vom Beginn des folgenden Schuljahres an gewährt.

Ausnahme: Lehrkräfte an Mittelschulen:

Hier gilt: ab 58 eine Unterrichtsstunde, ab 62 zwei Unterrichtsstunden.


Ermäßigung für schwerbehinderte Lehrkräfte

Schwerbehinderte Lehrkräfte erhalten ab dem Zeitpunkt der Vorlage des Schwerbehindertenausweises

bei einem Behinderungsgrad von mehr als 50 % eine Ermäßigung von zwei Stunden

bei einem Behinderungsgrad von mehr als 70 % eine Ermäßigung von drei Stunden

bei einem Behinderungsgrad von mehr als 90 % eine Ermäßigung von vier Stunden


Übersicht über die Unterrichtspflichtzeiten an staatlichen Schulen in Bayern (Stand: ab August 2012)
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Unterrichtspflichtzeiten_an_staatlichen_
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Mitarbeiter-vertretungs- ordnung für die Diözese Augsburg (MAVO)
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Stand 1. Mai 2018
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Mitarbeitervertretungsordnung_-_Stand_01
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Novellierung
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1.4.2020
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Novellierung der Mitarbeitervertretungso
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