Anrechnungsstunden für Mitglieder der Mitarbeitervertretungen an kirchlichen Schulen

 

 

Nach § 15 Abs. 2 MAVO  sind die Mitglieder der Mitarbeitervertretung in „erforderlichem Umfang“ freizustellen. Üblicherweise orientieren sich die Dienstgeber bezüglich des erforderlichen Umfangs an den staatlichen Vorgaben.

     
Beschäftigte

Anrechnung/

Freistellung in

Wochenstunden

     
1-29      
1 WStd
30-59 2 WStd.
60-99 3 WStd.  
100-149 4 WStd.  
150-199 5 WStd.  
200-249
6 WStd.  
250-299
7 WStd.  
300-349
8 WStd.  
350-399
9 WStd.  
     
....Freistellung von Personalräten an staatlichen Schulen
-
kwmbl-2011-10.pdf
Adobe Acrobat Dokument 269.0 KB

 

 

Aus der Sicht der kirchlichen Dienstnehmer erscheint diese Freistellung  als deutlich zu knapp, da die Aufgaben  einer Mitarbeitervertretung nicht mit denen eines Personalrates vergleichbar sind.

Mitarbeiter-vertretungs- ordnung für die Diözese Augsburg (MAVO)
-
Stand 1. Mai 2018
-
Mitarbeitervertretungsordnung_-_Stand_01
Adobe Acrobat Dokument 255.9 KB
Novellierung
-
1.4.2020
-
Novellierung der Mitarbeitervertretungso
Adobe Acrobat Dokument 461.1 KB