( Stand August 2020 )
Grund- und Mittelschulen
Grundschullehrkräfte: 28 Unterrichtsstunden
Mittelschullehrkräfte: 27 Unterrichtsstunden
Fachlehrkräfte: 29 Unterrichtsstunden
Berufliche Schulen
(Höherer Dienst an beruflichen Schulen und Befähigung für das Lehramt an Realschulen )
Unterricht ausschließlich in wissenschaftlichen Fächern: 24 Unterrichtsstunden
Unterricht sowohl in wissenschaftlichen Fächern als auch in Musik, Kunst oder Sport je nach Anteil der wissenschaftlichen Fächer von
bis zu vier Stunden: 27 Unterrichtsstunden
fünf bis 12 Stunden: 26 Unterrichtsstunden
13 bis 20 Stunden: 25 Unterrichtsstunden
ab 21 Stunden: 24 Unterrichtsstunden
Realschulen
Unterricht ausschließlich in wissenschaftlichen Fächern: 24 Unterrichtsstunden
Unterricht ausschließlich in Sport und/oder musischen oder praktischen Fächern
(Musik, Kunst, Werken, Technisches Zeichnen, Textiles Gestalten, Haushalt und
Ernährung, Kurzschrift, Maschinenschreiben, Textverarbeitung): 28 Unterrichtsstunden
Kombinationen aus beiden je nach Anteil der wissenschaftlichen Fächer von
bis zu drei Stunden: 28 Unterrichtsstunden
vier bis neun Stunden: 27 Unterrichtsstunden
zehn bis 15 Stunden: 26 Unterrichtsstunden
16 bis 21 Stunden: 25 Unterrichtsstunden
mehr als 21 Stunden: 24 Unterrichtsstunden
Gymnasien
Unterricht ausschließlich in wissenschaftlichen Fächern: 23 Unterrichtsstunden
Unterricht ausschließlich in Musik, Kunst, Sport: 27 Unterrichtsstunden
In der Oberstufe werden Kunst, Musik, Sport wie wissenschaftliche Fächer behandelt.
Kombinationen aus beiden je nach Anteil der wissenschaftlichen Fächer von
bis zu drei Stunden: 27 Unterrichtsstunden
vier bis neun Stunden: 26 Unterrichtsstunden
zehn bis 15 Stunden: 25 Unterrichtsstunden
16 bis 21 Stunden: 24 Unterrichtsstunden
ab 22 Stunden: 23 Unterrichtsstunden
Lehrkräfte, die in der Zeit vom 1. August bis 31. Januar eines Jahres das 58. Lebensjahr vollenden, erhalten von Beginn des laufenden Schuljahres an eine Altersermäßigung von einer Unterrichtsstunde,
bei Vollendung des 60. Lebensjahres von zwei Unterrichtsstunden
und bei Vollendung des 62. Lebensjahres von drei Unterrichtsstunden.
Bei Vollendung des maßgebenden Lebensjahres vom 1. Februar bis 31. Juli wird die Ermäßigung vom Beginn des folgenden Schuljahres an gewährt.
Ausnahme: Lehrkräfte an Mittelschulen:
Hier gilt: ab 58 eine Unterrichtsstunde, ab 62 zwei Unterrichtsstunden.
Schwerbehinderte Lehrkräfte erhalten ab dem Zeitpunkt der Vorlage des Schwerbehindertenausweises
bei einem Behinderungsgrad von mehr als 50 % eine Ermäßigung von zwei Stunden
bei einem Behinderungsgrad von mehr als 70 % eine Ermäßigung von drei Stunden
bei einem Behinderungsgrad von mehr als 90 % eine Ermäßigung von vier Stunden