Freistellung für Mitglieder der Mitarbeitervertretung - diag-mav-c-augsburgs Webseite!

Anrechnungsstunden für Mitglieder der Mitarbeitervertretungen an kirchlichen Schulen

 

 

Nach § 15 Abs. 2 MAVO  sind die Mitglieder der Mitarbeitervertretung in „erforderlichem Umfang“ freizustellen. Üblicherweise orientieren sich die Dienstgeber bezüglich des erforderlichen Umfangs an den staatlichen Vorgaben.

     
Beschäftigte

Anrechnung/

Freistellung in

Wochenstunden

     
1-29      
1 WStd
30-59 2 WStd.
60-99 3 WStd.  
100-149 4 WStd.  
150-199 5 WStd.  
200-249
6 WStd.  
250-299
7 WStd.  
300-349
8 WStd.  
350-399
9 WStd.  
     
....Freistellung von Personalräten an staatlichen Schulen
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Aus der Sicht der kirchlichen Dienstnehmer erscheint diese Freistellung  als deutlich zu knapp, da die Aufgaben  einer Mitarbeitervertretung nicht mit denen eines Personalrates vergleichbar sind.

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